Informationen zur Reifengarantie
Grundsätzliches zur Euromaster Reifengarantie
- Die Euromaster Reifengarantie kann nur Satzweise bzw. Paarweise erworben werden. Einzelstücke können nicht abgesichert werden.
- Die Reifengarantie kann nur in Verbindung mit dem gleichzeitigen Reifenkauf auf der gleichlautenden Rechnung gebucht werden.
- Die Reifengarantie darf nur für PKW & LLKW bis maximal 3,5T verkauft werden.
- Die Reifengarantie endet automatisch 24 Monate bzw. zwei Jahre nach dem Kauf der Garantie und der Reifen bzw. auch vorher sobald die Profiltiefe 4mm unterschreitet!
- Im Falle einer Inanspruchnahme endet die Garantie für den bzw. die betroffene(n) Reifen.
- Wir leisten ausschließlich Ersatz für den beschädigten Reifen.
- Sollte der zweite Reifen auf der betroffenen Achse aufgrund der Profiltiefe bzw. des Profilunterschiedes erneuerungsbedürftig sein, so sind die Kosten für den zweiten Reifen und die dazugehörigen Montagedienstleistungen vom Kunden zu tragen.
- Wir leisten über die Reifengarantie hinaus keinen Ersatz für evtl. beschädigte Felgen, RDKS Sensoren oder andere radnahe Bauteile.
- Weitere Einzelheiten bzw. Einschränkungen entnehmen Sie bitte den Garantiebedingungen auf der Rückseite unseres Garantiebeleges.