Erklärung zur Barrierefreiheit
EUROMASTER verpflichtet sich, seine Websites, Intranet, Extranet und Softwarepakete (sowie seine mobilen Anwendungen) gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vom 15. Juni 2022 zugänglich zu machen.
Strategie und Maßnahmen
Wir sind uns der genannten Mängel bewusst und arbeiten aktiv an deren Behebung. Ein Zeitplan (2024-2027) für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen ist in Arbeit, um die Konformität in naher Zukunft herzustellen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für euromaster.de
Konformitätsstatus
euromaster.de ist nicht konform mit den Bedingungen des BFSG. EUROMASTER arbeitet daran, diese Website für jeden zugänglich zu machen, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Unsere Bemühungen zielen darauf ab, die Bedingungen des BFSG einzuhalten, um die Zugänglichkeit der Online-Inhalte zu optimieren.
Erstellungsdatum
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf einen Inhalt oder Dienst nicht zugreifen können, kontaktieren Sie bitte EUROMASTER unter datenschutz@euromaster.com, um eine barrierefreie Alternative zu erhalten oder den Inhalt in einer anderen Form zu bekommen.
Rechtsmittel
Wenn Sie einen Mangel an Barrierefreiheit feststellen, der Sie am Zugriff auf einen Inhalt oder eine Funktion der Website hindert, und Sie uns dies melden, aber keine Antwort von uns erhalten, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerden oder eine Anfrage an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) oder den Landesdatenschutzbeauftragten des Landes Baden-Württemberg zu senden.