Auto-Urlaub in der Schweiz

Die Schweiz gehört zweifelsohne zu den Nachbarländern, die nicht nur passionierte Autofahrer für Ferien der Extraklasse zu schätzen wissen. Viele nutzen jedoch gern das eigene Fahrzeug für den Start in den Schweiz-Urlaub, denn die Anreise ist verhältnismäßig kurz und das allenthalben von den Straßen aus sichtbare schöne Bergpanorama verspricht eine entspannte und kurzweilige Fahrt.

Auch durchfahren viele Reisende die Schweiz auf dem Weg zum Urlaubsziel, weil die Lage des Landes im Herzen Europas es zu einem wichtigen Transitland macht. Dabei reist man durchaus bequem, denn die Gesamtlänge aller verfügbaren (und gut ausgebauten) Straßen auf dem Gebiet der Schweiz beträgt mehr als 70.000 Kilometer, wovon etwas mehr als 1.700 Kilometer den Autobahnen zugerechnet werden können.

In die Schweiz mit Auto, Motorrad oder Wohnmobil

Allgemein

Wer in der Schweiz die Autobahnen (weiß-grüne Beschilderung) nutzen möchte, braucht eine Autobahn-Vignette. Die Vignettenpflicht gilt für Pkw ebenso wie für Motorräder; kurzum für alle Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, wobei für Anhänger eine eigene Vignette zu besorgen ist. Gekauft werden kann die Vignette beispielsweise an Tankstellen und gültig ist sie für beliebig viele Ein- und Durchfahrten innerhalb des Jahres, dessen Jahreszahl aufgedruckt ist, plus den Dezember des vergangenen Jahres sowie den Januar des kommenden Jahres. Erfolgt der Kauf für das kommende Jahr also bereits im Dezember, profitieren Schweizreisen-Fans ganze 14 Monate von der Gültigkeit. Alle anderen Straßen sind unentgeltlich.

Achten Sie zudem bitte im eigenen Interesse auf eine angemessene Bereifung und ziehen Sie gegebenenfalls das Mitführen von Schneeketten ebenfalls in Betracht. In der Schweiz gibt es kein Gesetz, dass etwa den Gebrauch von Winterreifen regelt – und das, obwohl die Wahrscheinlichkeit, auf einer verschneiten oder vereisten Straße unterwegs zu sein, aufgrund des hohen Gebirgsanteils im Land auch zu untypischen Jahreszeiten hoch sein kann. Planen Sie Ihre Route also sorgfältig und machen Sie sich auf Wetterkapriolen gefasst, insbesondere, wenn Sie im Winter Bergstraßen befahren möchten.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Erst kürzlich wurde in der Schweiz ein spezielles Handlungsprogramm namens „Via Sicura“ auf den Weg gebracht, um mehr Verkehrssicherheit zu erlangen. Dabei geht es unter anderem insbesondere den Rasern an den Kragen. Empfindliche Strafen von Führerschein- bis hin zu Freiheitsentzug drohen bei Raserei im Straßenverkehr. In diesem Zuge ist genau definiert worden, wer von Gesetzes wegen als Raser einzustufen ist: Neben einer Teilnahme an nicht bewilligten Rennen sowie der Durchführung waghalsiger Überholmanöver ist man der Raserei schuldig, wenn man elementare Verkehrszeichen vorsätzlich missachtet und die zulässige Geschwindigkeit folgendermaßen überschreitet:

  • um mind. 40 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
  • um mind. 50 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h
  • um mind. 60 km/h bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h
  • um mind. 80 km/h bei einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h

Kommen Sie zudem nicht etwa auf die Idee, ein Radarwarngerät mit in die Schweiz einzuführen, denn der Besitz eines solchen kann schwere Strafen bis hin zur Haft mit sich ziehen. Warnungen vor Polizeikontrollen sind generell verboten.

Alkohol

Die Promille-Grenze in der Schweiz liegt bei 0,5 Promille. Führerschein-Neulinge und Berufskraftfahrer dürfen bei einer Kontrolle jedoch nicht mehr als 0,1 Promille im Blut haben.

Landesspezifische Besonderheiten

Das Fahren mit Licht ist für Pkw, Lkw und Motorräder obligatorisch. Mofas und Fahrzeuge, die vor 1970 in Betrieb genommen wurden, sind jedoch nicht von dieser Regelung betroffen. Bei Nichtbeachten der Lichtpflicht wird ein Bußgeld fällig.

In der Schweiz gibt es sogenannte „Berg-Poststraßen“, auf denen Busse generell Vorfahrt genießen – ganz egal, ob es sich um Postbusse oder Linienbusse handelt. Geben die Führer dieser Linienverkehrsfahrzeuge Zeichen, haben entgegenkommende Fahrzeuge diese zu beachten.

Weitere Regeln zum verkehrsgerechten Verhalten in den Bergen besagen Folgendes: Wenn keine Ausweichmöglichkeit hinsichtlich des Gegenverkehrs gegeben ist, muss das bergabwärtsfahrende Kfz zurücksetzen, es sei denn, das hinauffahrende Kfz ist offensichtlich näher an einer Ausweichstelle. Begegnen sich ungleiche Fahrzeuge wie etwa Lkw und Pkw, so muss das Fahrzeug zurücksetzen, das ein leichteres Gewicht hat.

Gut zu wissen: Passstraßen sind im Winter oft gesperrt. Pässe, die offen sind, können aber in der Regel nur mit angemessener Winterausrüstung befahren werden. Ob der Pass geschlossen ist, verrät ein Hinweisschild am Beginn des Aufstiegs. Informationen darüber können aber auch online beim größten Schweizer Mobilitätsclub abgerufen werden:
www.tcs.ch/de/auto-mobilitaet/verkehrsinfo/passstrassen-schweiz.php

Holen Sie sich zudem vor einer Reise in die Schweiz stets die Erinnerung an richtiges Verhalten in Gefahrensituationen mit Feuer in Tunneln zurück ins Gedächtnis! In der Schweiz werden Sie verhältnismäßig viele Tunnel durchfahren müssen, wovon die meisten als sehr sicher gelten. Bedenken Sie jedoch: Auch wenn der Tunnel im Tunneltest die Note „sehr gut“ erhalten hat, müssen Sie im Brandfall intuitiv handeln und den Tunnel sofort durch die ausgewiesenen Notausgänge verlassen. Denn Rauch kann in der geschlossenen Tunnelumgebung extrem schnell zu einer ernsthaften Lebensbedrohung werden. Kümmern Sie sich nicht um Auto oder Gepäck, sondern retten Sie Ihr Leben und das Ihrer Mitreisenden!